Seniorenbeauftragte initiierten Vortrag zur Wohnraumberatung
Die Seniorenbeauftragten Anna Unterholzer Frontenhausen und Georg Horn, Marklkofen hatten im Rahmen des Vilstalnetzwerks im Juni 2022 zu einem Vortrag in den Gasthof zur Post eingeladen. Referentin Sonja Habereder, Leiterin der Wohnberatungsstelle im Landkreis Dingolfing-Landau referierte zu dem Thema „Gestaltung eines alters-, bzw. behindertengerechten Wohnumfeldes“.
Die einleitenden Worte sprach Bürgermeister Dr. Franz Gassner. Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann die Wohnberatungsstelle im Landratsamt aufsuchen. Auf diese erfolgreiche Einrichtung mit seiner kompetenten Leiterin Sonja Habereder sei der Landkreis stolz.
Der öffentliche Raum
Seniorenbeauftragte Anna Unterholzer führte zu Beginn aus: „Nur wer am öffentlichen Leben ohne fremde Hilfe teilnehmen kann, ist in der Lage seinen Alltag selbstständig zu bewältigen!“ Um dies auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen zu ermöglichen, sei auch barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Räumen und Einrichtungen unverzichtbar. Die Seniorenbeauftragte informierte über umfangreiche, konkrete Anstrengungen, die der Markt Frontenhausen in den letzten Jahren diesbezüglich unternommen hat.
Warum Barrierefreies Wohnen und Bauen?
Die Architekten Georg und Raphael Horn klärten in ihrem Vortrag, was Barrierefreiheit für ältere Menschen heißt und zeigten wesentliche Kriterien einer barrierefreien Wohnung auf. Barrierefreiheit bringt Selbstständigkeit, Bewegungsfreiheit, Unabhängigkeit und damit mehr Lebensqualität. Für die Angehörigen, die pflegen bedeutet Barrierefreiheit Entlastung, Sicherheit und ebenso weniger Abhängigkeit. Hilfreich wäre, das Zuhause von vorneherein flexibel und barrierefrei zu bauen oder umzubauen, oder man kauft oder mietet sich rechtzeitig ein barrierefreies Eigenheim oder eine Wohnung, in der man mit zunehmend körperlichen Einschränkungen in gewohnter Umgebung selbstbestimmt leben und alt werden kann.
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht
In den letzten Jahren werden von der Immobilienbranche viele Begriffe als Verkaufsargumentation verwendet, wie z.B. barrierearm, seniorengerecht, altersgerecht, schwellenarm oder auch behindertengerecht. Wer eine Wohnung für das Alter mieten oder kaufen möchte, sollte hier vorsichtig sein und sich im Vorfeld beraten lassen. Eine rollstuhlgerechte Wohnung entspricht allen Standards einer barrierefreien Wohnung, erfüllt aber darüber hinaus weitere Anforderungen: Während bei einer barrierefreien Wohnung etwa eine Türdurchgangsbreite von 80 Zentimeter ausreichend ist, sind laut DIN für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter notwendig.
Auch mit Handicap im gewohnten Umfeld bleiben
Eines wurde bei den Ausführungen von Sonja Habereder besonders deutlich: „Man kann nie früh genug anfangen, die eigenen vier Wände auf ein Leben mit Einschränkung vorzubereiten. Jeder würde natürlich gerne möglichst lange zu Hause in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Dabei kommt der Weiterentwicklung von häuslichen Unterstützungsleistungen besondere Bedeutung zu. In den letzten Jahren hat sich ein breites Spektrum an Ansätzen und Ideen entwickelt, um dem Wunsch der Älteren nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung nachzukommen. Die Beratungsstelle zur Wohnanpassung wurde eingerichtet, damit Senioren ihren Lebensabend auch mit Handicap im gewohnten Umfeld verbringen können. Dort erhalten die Bürger wertvolle Ratschläge, wie sie ihre Wohnung den geänderten Ansprüchen baulich anpassen können. 80 bis 90 Prozent beziehen sich auch den Badumbau. Aber auch wenn junge Menschen Häuser bauen, oder ihr Heim umgestalten möchten, können sie bei der Wohnberatungsstelle anfragen, oder den Bauplan einsehen lassen, denn es wird auch vorbeugend beraten. Nach einem Gespräch in der Wohnberatungsstelle, wird ein Ehrenamtlicher beauftragt, vor Ort die Situation zu begutachten. Das Ganze ist ohne Berechnung und vollkommen neutral. Für eine Förderung kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Frage: Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen – zum Beispiel Schaffung bodengleicher Duschplätze oder Einbau von Stütz- und Haltesysteme. Die Wohnberater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge; sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse. Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf „wohnumfeldverbessernde“ Maßnahmen stellen, erläuterte Sonja Habereder. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dies umfasst alle Maßnahmen, die für den bestehenden Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind. Wichtig zu wissen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden, damit die Hilfesuchenden nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Wohnberatung vor Ort
Einblick in seine ehrenamtliche Tätigkeit gab Wohnraumberater Martin Geltinger. Der erste Kontakt findet über die Wohnberatungsstelle im Landratsamt statt. Sonja Habereder leitet die Anfragen an den jeweiligen Wohnberater vor Ort. Die geschulten Wohnraumberater überlegen gemeinsam mit den Ratsuchenden, wie die bisherige Wohnumgebung so gestaltet werden kann, dass ein selbstständiges Wohnen trotz vorhandener oder zu erwartender persönlicher Einschränkungen daheim weiterhin möglich bleibt. Sie informieren und beraten kostenlos, unabhängig und unverbindlich bei einem Hausbesuch vor Ort und informieren über finanzielle Zuschüsse. Dabei unterliegen sie der Schweigepflicht. Bürgermeister Peter Rauscher dankte am Ende den Teilnehmern für ihr Interesse und den Referenten für ihre nützlichen Ausführungen. Sein Dank galt auch den Seniorenbeauftragten für ihr Engagement.