FWG lud Kaminkehrermeister Herbert Wazula als Referenz zu aktuellem Thema ein
Frontenhausen. (au) Auf Einladung der Frontenhausener Wählergemeinschaft (FWG) referierte kürzlich der Kaminkehrermeister und Energieberater Herbert Wazula im Restaurant Afroditi. Thema des Abends war „Revolution im Heizungskeller, im Alt- und im Neubau – Was ist noch erlaubt, sinnvoll, zukunfts- und förderfähig?“
Der Vorstand der FWG, Franz Geigenberger begrüßte Kaminkehrer Herbert Wazula und die zahlreich erschienen Bürger und stellte heraus, das Thema Klimaschutz und neue Energien gehörten zu den Anliegen der Frontenhausener Wählergemeinschaft. Der Bundesrat möchte unter Klimaschutzgesichtspunkten das von der Bundesregierung beabsichtigte Betriebsverbot für Ölheizungen ausweiten.
Das neue Gebäudeenergiegesetz soll die bestehenden Gesetze „Energieeinspargesetz“, „Energieeinsparverordnung“ und das „Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“ zusammenfassen und vereinfachen. Außerdem gibt es im Zuge des Klimapakets 2030 verschiedene Änderungen in den Anforderungen an die Gebäudetechnik und eine verbesserte Förderkulisse.
Die in die Jahre gekommenen Ölheizungen entsprechen nicht mehr dem neuen Gebäudeenergiegesetz, brachte Herbert Wazula zum Ausdruck. Die Energieeinsparungsverordnung besagt, dass Heizkessel außer Betrieb zu nehmen sind, wenn die Anlage bereits älter als 30 Jahre ist und nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert. Die Austauschpflicht betrifft demnach in erster Linie Konstant-Temperaturkessel mit einer Heizleistung zwischen vier und 400 Kilowatt. Von diesem Passus sind aber relativ wenige Heizungen betroffen. Wenn der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen zum 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat und immer noch bewohnt, ist er nicht betroffen. Bei einem Eigentümerwechsel sind die Verordnungen mit einer Frist von zwei Jahren umzusetzen. Mit dem Austausch von alten Ölkesseln sollte nicht zu lange gewartet werden, da man sonst eventuell auf Förderung verzichten muss, riet der Fachmann.
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Ölheizungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz bei einem Austausch des Kessels bzw. bei einem Neueinbau einer Ölheizung nur dann betrieben werden, wenn 25 Prozent der Wärmeenergie durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Anlagen mit sehr hohen CO-Emissionen sollen nicht mehr begünstigt werden, dagegen neue Techniken mit geringeren CO2-Belastungen mehr gefördert werden.
Zudem kann es sich lohnen nicht nur die Heizung energetisch zu verbessern sondern auch die Gebäudehülle. Hier hat der Gesetzgeber die Förderungen teilweise stark erhöht, zum Beispiel bei Fenstern, Türen und Wärmedämmung, um die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen zu verbessern. Des Weiteren wird zukünftig eine CO2-Bepreisung die Energiekosten weiter nach oben treiben. Deshalb ist das Gebot der Stunde über Sanierungsmaßnahmen nachzudenken und in Angriff zu nehmen.
Was wird gefördert
Im Rahmen der Förderung Heizung 2020 werden „Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ gefördert. Damit sind im Wesentlichen neue Wärmeerzeuger gemeint, aber auch alle Arbeiten, die für den Einbau notwendig sind. Je nach Maßnahme wird ein Anteil von 20 bis 45 Prozent ausgezahlt.
Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Biomasseanlage (mit oder ohne Solarunterstützung) ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, ein Fördersatz von 45 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel Brennstoffzellenheizungen. Strom und Wärmepumpen werden momentan stark favorisiert. Holzöfen sind oft überdimensioniert und werden oft falsch betrieben, so Wazula. Speicheröfen dagegen sorgen mit ihrer speziellen Funktionsweise für eine nachhaltige, saubere Wärmeausbeute und bieten daher auch für die Zukunft des Ofenbaus ein enormes Potenzial. Pelletheizungen oder Kachelöfen mit Wassertaschen sind ebenfalls eine Option.
Artikel und Beitragsfoto: Anna Unterholzer. Gekürzte Fassung für Dingolfinger Anzeiger und Vilstalbote
Solaranlangen werden beim Neubau und im Bestandsgebäude gefördert, sowohl für Brauchwasserbereitung und als Heizungsunterstützung. Weitere Möglichkeiten sind Biomasseanlagen wie Hackgutheizungen und Kraftwärmekopplungsanlagen. Die Direktheizung ist eine Art der Elektroheizung, bei der Wärme unmittelbar an den Raum abgegeben wird. In Form von Heizlüftern, Heizkörpern oder Strahlungsheizungen lohnt sich die Technik meist nicht als Vollheizung. Die Wasserluftwärmepumpe hat den niedrigsten Wirkungsgrad, die Anschaffung ist aber relativ preiswert.
Solewärmepumpen sind im Vergleich relativ teuer. Ein lukratives Geschäft können auch Heizungsoptimierungen, z.B. mit einem hydraulischen Abgleich, neuen Heizkörpern und Hocheffizienzpumpen sein. Selbst dafür gibt es vom Gesetzgeber 20 Prozent. Die maximale Summe beträgt in diesem Fall 50.000 Euro. Es lohnt sich einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen. Eine ausführliche Energieberatung ist zwar nicht kostenlos, aber das Geld ist für den Energiesparerfolg gut investiert. Und eine Förderung gibt es für die so genannte Vor-Ort-Beratung auch.
Abschließend fasste Herbert Wazula zusammen: „Um die Energiewende im Heizungskeller zu schaffen, brauchen wir den energetischen Dreisprung Effizienzsteigerung, erneuerbare Energien und Einsparung!“ Im Anschluss an den Vortrag beantwortete er ausführlich und verständlich Fragen zum Thema. Der Besuch der Veranstaltung lohnte sich auch in finanzieller Hinsicht für den Energieverbraucher. Nach dem Vortrag stellten sich die FWG Kandidaten persönlich dem interessierten Publikum vor und beantworteten Fragen.